Personaleinstellung – Gültigkeit Führungszeugnis

Die Personalabteilung bat aus aktuellem Anlass folgende Information weiterzuleiten:

Bitte bei der Einstellung von wissenschaftlichen Mitarbeiter*innen diese das Führungszeugnis nicht zu früh vor dem anvisierten Einstellungstermin beantragen lassen; es sollte zum Einstellungszeitpunkt nicht älter als drei Monate sein. Prinzipiell müssten die Beschäftigten in den entsprechenden Fällen dazu aufgefordert werden, ein neues Führungszeugnis zu beantragen. Um dies zu vermeiden wird gebeten, bei anstehenden Einstellungen die Führungszeugnisse nicht zu früh beantragen zu lassen sondern diese dann ggf. nach dem Einstellungstermin nachzureichen.