Lange Gasse und Findelgasse: Erinnerung an das Verbot, Brand- und Rauchschutztüren zu verkeilen oder dgl.
Es ist zu unterlassen Brand- und Rauchschutztüren wie die Türen zu den Treppenhäusern/Flurtrenntüren etc. zu verkeilen oder dgl. Jede/r Bedienstete der FAU ist verpflichtet, derartige Keile oder dgl. zu entfernen. Vgl. die Brandschutzordnung B , Ausgabe WiSo, insbes. S. 7.