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Berufungsverfahren für Professorinnen und Professoren

Die FAU führt zur Besetzung einer Professur ein mehrstufiges Berufungsverfahren durch, wobei die Entscheidung über die Berufung von Professorinnen und Professoren seit dem 19.08.2009 im Rahmen eines bayerischen Modellversuchs nicht mehr beim Bayerischen Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst, sondern bei der Universitätsleitung und dem Präsidenten der Universität Erlangen-Nürnberg liegt. Das Berufungsrecht der Universität ist eine besondere Verpflichtung, der die FAU durch exzellente und zügige Berufungen nachkommt. Die Besetzung von Professuren ist das zentrale Instrument, mit dem die FAU ihr Profil schärfen und Schwerpunkte setzen kann. Neuberufene Professorinnen und Professoren bestimmen und gestalten die Zukunft der FAU wesentlich.

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wiso-dekanat@fau.de

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