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Plakatieren an der WiSo

Wo darf plakatiert werden?

In den Gebäuden des Fachbereichs darf aus Brandschutzgründen ausschließlich auf den vorhandenen Aushangtafeln plakatiert werden. In allen Flucht- und Rettungswege dürfen an Wänden und Türen sowie den Betonsäulen keine Aushänge und Plakate angebracht werden. Neben den Aushangtafeln einzelner Initiativen und Einrichtungen stehen folgende nach Themen sortierte Flächen zur Verfügung:

  • Campus News: Veranstaltungen und Informationen zum studentischen Leben von Studierendeninitiativen sowie der FAU und des Fachbereichs
  • Academic News: Aushänge der Lehrstühle und Einrichtungen der Universität sowie sonstige akademische Veranstaltunge sowie z. B. Informationen über Stipendien und Preise
  • Job Offers: Stellenangebote der Lehrstühle sowie anderer Anbieter
  • Rooms to let: Wohnungsbörse
  • Buy and sell: Private Verkäufe und Gesuche sowie sonstige Kleinanzeigen

Personalisierte Aushangflächen für Studierendeninitiativen und andere Einheiten der WiSo können beantragt werden unter : wiso-bau-beschaffung@fau.de

Wie dürfen Plakate an den Aushangtafeln befestigt werden?

Plakate und Aushänge dürfen an den Aushangtafeln nur mit entsprechenden Stecknadeln oder Reißzwecken befestigt werden. Ganzflächig oder fest angeklebte Plakate sowie der Einsatz von Paketklebeband sind unzulässig.

Müssen Plakate und Aushänge genehmigt und gekennzeichnet werden?

Jedes Plakat oder jeder Aushang muss die Urheberschaft deutlich erkennen lassen. Plakate und Aushänge auf den für Jobangebote/-suche, Wohnungsangebote/-suche und Flohmarkt ausgewiesenen Flächen müssen mit einem Datum versehen werden. Aushänge ohne die entsprechenden Daten werden entfernt.

Ab wann dürfen Aushänge angebracht werden und wann müssen diese wieder entfernt werden?

Plakate und Aushänge, die Veranstaltungsankündigungen enthalten, dürfen frühestens vier Wochen vorher angebracht werden und sind mit Ablauf des Veranstaltungstermins, spätestens am übernächsten Tag nach der Veranstaltung, zu entfernen.

Welche Inhalte sind nicht gestattet?

Plakate und Kleinanzeigen mit politischen, rechtswidrigen oder diskriminierenden Inhalten. Hochschulpolitische Inhalte bilden hier eine Ausnahme.

Was passiert mit Plakaten, die gegen die geltenden Bestimmungen verstoßen?

Plakate und Aushänge, die entgegen den geltenden Bestimmungen angebracht werden, werden entfernt. Die dabei eventuell entstehenden Kosten für Reparaturen und Reinigung sind von den Verursachern zu tragen.

 

Weitere Informationen und Rückfragen zu den Aushangflächen:

wiso-bau-beschaffung@fau.de